EDELWEISS CATERING | AGB’s
- Leistung
BEEE AG verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags in sorgfältiger Weise vorzugehen. Wir verpflichten uns, den Anlass zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf eine einwandfreie und frische Qualität gelegt. BEEE AG hält sich an den „Code of Fairness“ und schafft in allen Belangen Transparenz.
- Auftragsbestätigung
Ein Auftrag mit BEEE AG kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Einzelne Positionen werden gemäss Beschrieb nach effektivem Aufwand verrechnet.
- Annulierungskosten
Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
bis 120 Tage vor dem Anlass: entstandene Kosten, mind. jedoch 10% der Auftragsumme
bis 90 Tage vor dem Anlass: 30% der vereinbarten Leistungen
bis 14 Tage vor dem Anlass: 60% der vereinbarten Leistungen
weniger als 14 Tage vor dem Anlass: 90% der Leistungen
Übersteigen die effektiven Kosten (inkl. allfälliger externen Verträge, Konventionalstrafen oder Annulierungskosten von Drittanbietern) obgenannte Richtwerte, so wird der effektive Aufwand in Rechnung gestellt.
Im Falle von behördlichen Schliessungen oder Verboten (Pandemien), welche die Durchführung der Veranstaltung, respektive die Leistungserbringung des Anbieters verunmöglicht und durch den Anbieter zu verantworten sind, entstehen keine Annulierungskosten. Bereits getätigte, nicht annulierbare Drittkosten, wie auch die bisher entstandenen Planungskosten, sind durch den Auftraggeber zu bezahlen.
Mehrjährige Verträge: Bei mehrjährigen Verträgen sind die obgenannten Annulationskosten nicht gültig, da es sich um einen Vertrag mit fixer Laufzeit handelt. Die Annulationkosten betragen dann 90% der vereinbarten Leistungen über die ganze Laufzeit. Auf jeden Fall, werden die über die gesamte Vertragsdauer gewährten Rabatte in Rechnung gestellt und sind zu bezahlen.
Sind spezielle Regelungen zur Annulation in der Auftragsbestätigung getroffen, dann gelten diese Regelungen vorrangig gegenüber diesen AGB’s.
- geringfügige Änderungen
BEEE AG behält sich vor, Leistungen in Bezug auf die Lieferung, auch ohne Absprache mit dem Kunden geringfügigzu ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.
- Ablauf / frühester Einlass
Wir richten uns an den Ablaufplan des Kunden. Durch diverse Umstände (Kundenseite, Redner, Technik, usw. kann und muss von diesem Plan abgewichen werden können (gegenseitig). In diesem Fall arbeiten wir chonologisch den Ablauf ab. Unsere Aufbauzeiten sind vernünftig, aber knapp bemessen. Die Gäste können deshalb nicht früher als zu der unter frühester Einlass aufgeführten Zeit. Sollte ein schleichender Einlass gewünscht sein, dann ist entsprechend Zeit dafür vorzusehen.
- Teilnehmerzahl
Die definitve Teilnehmerzahl für den Event muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung dieser Anzahl wird automatisch die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Weicht die Teilnehmerzahl zu sehr von der bestätigten Teilnehmerzahl ab, dann behält sich BEEE AG vor, entsprechende Mehrkosten für die zusätzlichen Gäste zu verrechnen. Vereinbarte Rabatte werden auf die effektive Teilnehmerzahl prozentual umgerechnet. Bei Nichtmeldung der Zahlen trifft BEEE AG Annahmen und macht an der Veranstaltung Zählungen.
- Verrechnung der effektiven Leistungen & Kosten
BEEE AG verrechnet die Leistungen nach effektivem Aufwand. Dies ist das fairste Modell für alle Parteien. Es steht Ihnen jederzeit frei die Mengen, z.B. der Getränke zu kontrollieren. Sollten explizit Positions-Budgets gesetzt werden, so ist BEEE AG für die Einhaltung verantwortlich. Ist dies nicht der Fall wird fair der effektive Aufwand verrechnet. Das selbe gilt explizit auch für Eventdienstleistungen wie z.B. die Organisation von Künstlern, deren Betreuung, Dekoration, Getränkeaufwand, Personal, Eventorganisationstunden, Probeessen, Bemusterungen, Fahrspesen usw.
BEEE AG behält sich vor, unvorhergesehene und wesentliche Preissteigerungen an den Kunden weiter zu geben.
- Infrastruktur
Falls nicht anderst angegeben, stellt der Veranstalter (Kunde) die Infrastruktur zur vereinbarten Nutzung für BEEE AG zur Verfügung: erforderliche, für den vereinbarten Zweck nutzbare Räumlichkeiten, Heizung, Frischwasser, Abwasser, Strom und Beleuchtung, sowie Parkplätze. Wird Event-Equipment in Miete überlassen, so haftet der Veranstalter (Kunde) für Verlust, Beschädigung und Diebstahl (Geschirr, Mobiliar, Küchenequipment, Dekoration, Eventtechnik, usw.). Für die Fahrzeuge von BEEE AG werden entsprechende Gratisparkplätze zur Verfügung gestellt.
- Vermittlung
BEEE AG vermittelt in diesem Auftrag eventuell auch Drittleistungen, wie z.B. Eventlocations, Künstler und Technikmaterial. Die AGB’s und AVB’s dieser Partner bilden integrierende Bestandteile zu den AGB’s von BEEE AG und werden mit Akzept dieses Auftrages ebenfalls akzeptiert. Bei Rückzug, Nichtlieferung, Fehlern von Drittpartnern kann BEEE AG nicht direkt haftbar gemacht werden.
- Haftung
Der Veranstalter (Kunde) des Anlasses sorgt für ausreichende Sach- und Personenversicherungen. BEEE AG haftet lediglich für Schäden, welche eindeutig auf ein Eigenverschulden zurückzuführen sind. Für Bruch von Porzellan und Gläsern, sowie einem Manko von Service- & Event-Equipment haftet der Veranstalter. Forderungen aufgrund von Verspätungen oder gar Nichterscheinen aufgrund unvorhersehbarer Verkehrs-/Umwelt-Einflüssen oder technischen Defekten werden ausdrücklich ausbedungen. Für Diebstahl haftet der Veranstalter (Kunde). Es sind für das ganze Equipment entsprechende Versicherungen abzuschliessen. Allenfalls ist eine 24h Bewachung vorzusehen.
- Zahlungen
BEEE AG ist es freigestellt nach Auftragasbestätigung eine Akonto-Anzahlung bis zum vollen Gesamtbetrag in Rechnung zu stellen. Ebenfalls kann zusätzlich ein Depot zur Sicherung verlangt werden. Entsprechende Akonto- und Depotzahlungen sind innert 10 Tagen zu begleichen. Bei kurzfristigen Veranstaltungen hat die Zahlung 7 Tage vor der Veranstaltung auf dem Konto von BEEE AG einzugehen, ansonsten der Anlass von BEEE AG kostenlos annuliert werden kann. Die Akontos werden bei der Schlussrechnung abgezogen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig und wird nachverrechnet.
Anderweitige Zahlungsmodalitäten sind vorab schriftlich zu definieren. Bei allfälligem Verzug fallen Mahngebühren und Verzugskosten (Zinsatz 5%, Gebühr 20.- – 40.-/Mahnung) an.
- salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rapperswil-Jona oder ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl von BEEE AG. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.
- Spezielle AGB’s auf See
- a) Wir behalten uns vor, infolge von schlechten Witterungsbedingungen kurzfristig Änderungen bei der geplanten Route oder des Anlaufstegs vorzunehmen, wenn die Sicherheit der Gäste und/oder des Schiffs aus unserer Sicht gefährdet sind. Es können sich dadurch Verspätungen ergeben. Forderungsklagen aufgrund witterungsbedingten Änderungen oder gar einem Ausfall der Fahrt werden ausdrücklich wegbedungen. Bei technischem Ausfall kann sich eine Verspätungen oder der gänzliche Ausfall der Fahrt einstellen. Forderungen und Regressansprüche aufgrund technischer Mängel werden ausdrücklich wegbedungen. BEEE AG ist bestrebt bei gänzlichem Ausfall Ersatz zu bieten ohne Garantien zu bieten.
b) Den Schiffen der öffentlichen Schifffahrt ist jederzeit Vortritt zu gewähren. Dadurch können sich Verspätungen ergeben. Ebenfalls ist es möglich, dass kurz abgelegt und wieder angelegt werden muss. Forderungsklagen aufgrund dieser Umdispositionen werden ausdrücklich ausbedungen.
c) Weisungen der Schiffscrew ist Folge zu leisten.
- Eventlocations
Die Locations sind zum vereinbarten Zweck zu nutzen. Sollten andere Konzepte umgesetzt werden, so kann der Anlass sofort abgebrochen werden. Bei Locations gelten die jeweiligen AGB’s und AVB’s derselben und bilden integrierende Bestandteile.
Diese AGB’s können ändern. Die aktuellste Version finden Sie jeweils unter „Informationen“ im Internet.
AGB’s beee AG Stand 30. März 2022